Owschlag · Flensburg

Steuerbüro
Klotzke-Rost

Vertrauen Sie unsere Erfahrung und der Fachkompetenz. Wir helfen Ihnen gern bei allen steuerlichen Fragen und nehmen Ihnen Ihre steuerlichen Verpflichtungen ab.

Über uns

vertrauensvoll &
partnerschaftlich

Unsere Hauptniederlassung befindet sich in Owschlag; seit 2009 gibt es eine weitere Niederlassung in Flensburg.

Wir betreuen Privatpersonen, Gewerbetreibende und Freiberufler aller Branchen und Rechtsformen. Der persönliche Kontakt zu Ihnen ist uns sehr wichtig.

Wir legen Wert auf eine vertrauensvolle, partnerschaftlich und direkte Beratung.

Wir sind Mitglied im Steuerberaterverband Schleswig-Holstein.

Owschlag

Feldstr. 15

24811 Owschlag

Flensburg

Ochsenweg 30
24941 Flensburg

Unsere Leistung

Freiberufler

Sie sind Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt? Als freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen.

Als Freiberufler benötigen Sie einen Steuerberater der Ihnen als Einzelkämpfer den Rücken frei hält. Wir haben Erfahrung bei der Betreuung von Freiberuflern.

Nutzen Sie Ihre Arbeitszeit für Ihr Kerngeschäft! Wir erledigen gern den Rest für Sie.

Unsere Leistung

Gewerbetreibender

Sie sind Unternehmer und möchten sich beraten lassen? Gern unterstützen wir Sie in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten.
Wir halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Im Vordergrund unserer Kanzlei steht die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben, sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und der persönliche Kontakt.

Unsere Leistung

Privatpersonen

Bei den zahlreichen Gesetzesänderungen im Steuerrecht kann der Überblick schnell verloren gehen.

Selbst die Steuererklärung ist heutzutage nicht einfach gemacht.

Wir schaffen Abhilfe und sind auch bei schenkungs- und erbschaftssteuerlichen Fragen Ihr Ansprechpartner.

Features & Benefits

Ihre Vorteile

Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft; wir um alle Belange bzgl. Steuern und Lohn.

Finanzamt

Kommuniktion

Wir übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt. Sie sagen nichts Falsches und sind vor Formfehlern geschützt.
Sie erhalten zur Erklärungsabgabe Fristverlängerung über den 31. Juli hinaus.

Finanzlage

Partner

Bei allen Fragen haben Sie einen Partner, der Ihre Situation schon kennt. Wir helfen Ihnen die Finanzlage Ihres Unternehmens besser zu verstehen Ihr Unternehmen bestmöglich in Bezug auf Steuerzahlungen zu optimieren und beraten.

Kerngeschäft

Arbeitskapazität

Sie gewinnen Arbeitskapazität für Ihr Kerngeschäft. Die Erstellung von Buchhaltung und Steuererklärungen kosten viel Zeit und Energie, die Sie sinnvoller einsetzen können.

Sie gewinnen mehr Zeit, mehr Sicherheit, weniger Steuern.

Sicherheit

Weniger Steuern

Als unseren Mandanten schützt Sie unser gesetzliches Verschwiegenheitsgebot und Auskunftsverweigerungsrecht. Wir erkennen Risiken bevor sie eintreten und zeigen rechtssichere Alternativen.
Wir sparen Ihnen zeitraubende EDV-Arbeiten und übernehmen die sichere Datenübermittlung.

Fragen?

FAQ

Wir helfen Ihnen gerne. Wenden Sie sich an uns, wenn Sie Fragen haben.

Selbst wenn sie nicht verpflichtend ist, macht eine Steuerberatung in vielen Fällen Sinn. Wenn Sie Angestellte haben und/oder auf Grund der Rechtsform Ihres Unternehmens einen Jahresabschluss in Form einer Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen müssen, dann benötigen Sie in aller Regel einen Steuerberater. Die Abrechnung von Personalkosten ist ohne eine entsprechende Ausbildung ebenfalls nicht möglich und kann nicht alleine von einer Buchhaltungssoftware übernommen werden.

Wenn Sie Kleinunternehmer oder Freiberufler sind, sind Sie allerdings nicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. In der Regel reicht hier eine einfache Einnahmeüberschussrechnung. Sollten Sie außerdem keine Angestellten haben, ist es durchaus möglich, auf einen Steuerberater zu verzichten – vorausgesetzt Sie bringen das notwendige Knowhow mit und informieren sich kontinuierlich über Neuerungen zum Thema Steuern.

Bei der Abrechnung der Gebühren ist der Steuerberater grundsätzlich an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Gut sortierte Unterlagen werden mit einer kürzeren Bearbeitungsdauer belohnt.
Eine angemessene Erstberatung, in der wir uns zusammen mit Ihnen einen Überblick über Ihre benötigten Leistungen und persönlichen Verhältnisse machen, ist bei uns kostenlos. Alle weiteren Leistungen werden individuell berechnet und im Vorwege mit Ihnen besprochen.

Das ist jederzeit möglich. Sie allein entscheiden, wen Sie mit der Vertretung Ihrer steuerlichen Angelegenheiten beauftragen. Aufgrund des Berufsrechtes für Steuerberater ist der bisherige Berater verpflichtet bei Unternehmen die notwendigen Daten unproblematisch auf den neuen Berater zu übertragen, wenn keine offenen Gebührenrechnungen mehr bestehen. Beim Finanzamt wird eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht eingereicht mit dem Namen des neuen Beraters, so dass auch dort die Information vorliegt. Bei reinen Einkommensteuerfällen überlassen Sie uns die Ihnen vorliegenden Unterlagen. Steuerberatung ist unser langjähriges Tagesgeschäft, so dass wir keine Probleme haben, uns in Ihre Situation hinein zu finden.

Grundsätzlich ja, sofern Sie schon Mandant unserer Kanzlei sind. Das persönliche Erstgespräch ist allerdings nicht ersetzbar. Unterlagen die nachzureichen sind, können Sie gern per Email nachreichen.

Ja natürlich! Vereinbaren Sie gern telefonisch einen Besprechungstermin. Wir freuen uns darauf Sie kennenzulernen.
Interesse?

Wir beraten Sie gerne!